Geschichte des Stammes
 
§1 RealLife geht immer vor!
Sollte ein Mitglied aus Gründen des RealLifes, trotz Zusage, zu einem
Event nicht erscheinen können, so wird dies weder seinen Gildenrang noch
seine Mitgliedschaft in irgendeiner Form negativ tangieren.
(1) Die Angabe eines konkreten Grundes kann unterbleiben, wenn die Gründe
die Privatspähre des jeweiligen Mitglieds betreffen. In diesem Fall
genügt die Angabe "RealLife" oder "Privat" als
Begründung.
(2) Angaben wie "keine Lust" oder andere Spiele gelten nicht als
Begründung im Sinne dieses Paragraphen.
§2 Ausübung von Primär- und Sekundär-Berufen
Von aktuellen und ehemaligen Mitgliedern darf für die Ausübung der
Primär- und Sekundär-Berufe kein Gold/Silber/Kupfer verlangt oder
angenommen werden.
(1) Diese Regel greift nicht, wenn die Mitgliedschaft auf Grund von
Regelverstößen, Fehlverhalten, vorsätzlicher Rufschädigung
oder anderer negativer Vorkommnisse, von Seiten der Gildenleitung
beendet wurde.
(2) Eine Erstattung der für die Ausübung der Berufe notwendigen
Materialen darf verlangt oder angenommen werden.
§3 Einhaltung von Terminen
Gemäß dem Motto "Pacta sunt servanda" (lat. "Verträge sind einzuhalten")
ist die Zusage zu einem Event bindend, sofern keine Gründe gemäß §1 vorliegen.
§4 Ahndung von Verstößen, Fehlverhalten u. Rufschädigung
(1) Ein Verstoß im Sinne dieses Paragraphen ist die Zuwiderhandlung gegen
einen oder mehrere der §§1-3 und wird im Erstfall mit einer Verwarnung
und im Wiederholungsfall mit Degradierung oder Außchluss geahndet.
(2) Fehlverhalten definiert sich als unangebrachtes Verhalten gegenüber anderen
Spielern, insbesondere (aber nicht ausschließlich) gegenüber anderen Gilden-
mitgliedern. Je nach Schwere und Art des Fehlverhaltens wird dies mit Verwarnung
oder Außchluss geahndet.
(3) Rufschädigendes Verhalten wird mit dem Außchluss aus der Gilde sowie mit
dauerhaftem ignore geahndet. Rufschädigend handelt, wer
1. sich wiederholt anderen Spielern gegenüber respektlos und/oder unangebracht verhält;
2. Spam in den Chat-Kanälen verbreitet;
3. absichtlich Rollenspiel stört oder behindert.
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